Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 DEFINITIONEN
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die nachstehende Bedeutung. Nutzer: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Vertrag: der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Verbraucher; Verbraucherkauf: der Kaufvertrag über bewegliche Sachen, der zwischen einem Verkäufer, der im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und einem Verbraucher, einer natürlichen Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, geschlossen wird.

Artikel 2 ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen dem Nutzer und einem Verbraucher, für den der Nutzer die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, zu deren Durchführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(Siehe auch: Artikelweise Erläuterung unter 1).

Artikel 3 ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE
1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und erfolgen in schriftlicher Form, es sei denn, der Nutzer lehnt ein schriftliches Angebot aus praktischen, dringenden oder anderen Gründen ab. Das Angebot muss ein Datum enthalten oder durch ein Datum bestimmbar sein.
2. Der Nutzer ist nur dann an Angebote und Kostenvoranschläge gebunden, wenn er diese, vorzugsweise schriftlich, innerhalb von 14 Tagen annimmt. Die in einem Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Der Nutzer ist nicht an seine Angebote und Kostenvoranschläge gebunden, wenn der Verbraucher nach billigem Ermessen und allgemein anerkannten Grundsätzen hätte erkennen müssen, dass das Angebot oder der Kostenvoranschlag oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Tippfehler enthält.
4. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot im Kostenvoranschlag ab, ist der Nutzer nicht an diese Annahme gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht auf Grundlage dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer erklärt sich anderweitig einverstanden.
5. Ein Pauschalpreisangebot verpflichtet den Nutzer nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
6. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgebestellungen.
(Siehe auch: Erläuterung zu Artikel für Artikel unter 2).

Artikel 4 VERTRAGSZUSTAND
1. Der Vertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme des Angebots des Nutzers durch den Verbraucher zustande.

Artikel 5 LIEFERUNG
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk/Geschäft/Lager des Nutzers.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gekauften Artikel zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder Übergabe an ihn entgegenzunehmen.
3. Verweigert der Verbraucher die Annahme oder stellt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereit, werden die zur Lieferung bestimmten Artikel nach Benachrichtigung durch den Nutzer auf Risiko des Verbrauchers eingelagert. In diesem Fall trägt der Verbraucher alle zusätzlichen Kosten.
4. Sofern Nutzer und Verbraucher die Lieferung vereinbaren, trägt der Verbraucher die Kosten für die Lieferung der gekauften Artikel. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die Lieferkosten bei Lieferung separat in Rechnung zu stellen.
5. Wurde eine Lieferung in Teillieferungen vereinbart, kann der Nutzer die Ausführung derjenigen Teile einer nachfolgenden Teillieferung aussetzen, bis der Verbraucher die Ergebnisse der vorhergehenden Teillieferung schriftlich genehmigt hat.
6. Benötigt der Nutzer im Rahmen der Vertragserfüllung Daten vom Verbraucher, beginnt die Lieferzeit, sobald der Verbraucher diese Daten dem Nutzer zur Verfügung gestellt hat.
7. Die vom Nutzer angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals ein verbindlicher Termin. Die endgültige Lieferzeit überschreitet die angegebene Lieferzeit nicht um mehr als ein Vierteljahr, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Verbraucher den Nutzer schriftlich in Verzug zu setzen.
(Siehe auch: Erläuterung der einzelnen Artikel unter Punkt 3).

Artikel 6 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Nutzer gewährleistet, dass die zu liefernde Ware den üblichen Anforderungen und Normen entspricht und frei von jeglichen Mängeln ist.
2. Die unter Punkt 1 genannte Gewährleistung gilt auch, wenn die zu liefernden Artikel für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Verbraucher den Anbieter bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich über diese Verwendung informiert hat.
3. Die unter Punkt 1 genannte Gewährleistung gilt für nicht-elektronische Artikel für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Lieferung. Die unter Punkt 1 genannte Gewährleistung gilt für elektronische Artikel für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferung.
4. Entsprechen die zu liefernden Artikel nicht diesen Gewährleistungen, wird der Anbieter nach seiner Wahl den Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, nach schriftlicher Mängelanzeige durch den Verbraucher ersetzen oder reparieren lassen. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Verbraucher bereits jetzt, den ersetzten Artikel an den Anbieter zurückzusenden und das Eigentum daran auf den Anbieter zu übertragen.
5. Die hierin genannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Verbraucher oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Nutzers Änderungen am Gegenstand vorgenommen oder versucht haben, diese vorzunehmen, oder ihn für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
6. Entspricht der gelieferte Gegenstand nicht der Vereinbarung und stellt diese Nichtübereinstimmung einen Mangel im Sinne der Produkthaftungsbestimmungen dar, haftet der Nutzer grundsätzlich nicht für Folgeschäden. (Siehe auch: Erläuterung zu den einzelnen Artikeln unter 4).
7. Die Gewährleistung gilt für die Motorteile motor nicht für etwaige zusätzliche Kosten.
Artikel 7 MUSTER UND MODELLE
1. Hat der Nutzer dem Verbraucher ein Modell oder Muster gezeigt oder zur Verfügung gestellt, entspricht der Gegenstand diesem, es sei denn, die Bereitstellung diente lediglich der Veranschaulichung.

Artikel 8 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Nutzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des gelieferten Gegenstands.

Artikel 9 PRÜFUNG, MÄNGEL
1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb kürzester Zeit, zu prüfen. Dabei hat er zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entsprechen oder zumindest den im normalen Geschäftsverkehr üblichen Anforderungen genügen.
2. Sichtbare Mängel sind dem Nutzer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unzumutbarem Aufwand verbunden.
3. Verborgene Mängel sind dem Nutzer vom Verbraucher innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes dieses Artikels anzuzeigen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Nutzer berechtigt, sämtliche Kosten für Reparatur oder Ersatzlieferung, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, in Rechnung zu stellen.
4. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts durch den Versand oder Dritte ist zunächst das Ergebnis der Untersuchung durch den Dritten abzuwarten.
5. Wird eine Reklamation fristgerecht gemäß Absatz 5 erhoben, bleibt der Verbraucher zur Annahme und Bezahlung der gekauften Artikel verpflichtet. Möchte der Verbraucher mangelhafte Artikel zurücksenden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und muss in der von diesem festgelegten Weise erfolgen.
(Siehe auch: Erläuterung der Artikel unter 5).

Artikel 10 GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände geht auf den Verbraucher über, sobald diese ihm rechtlich und/oder tatsächlich übergeben werden und somit unter die Kontrolle des Verbrauchers oder eines von ihm benannten Dritten gelangen. Die Kosten des Verlustrisikos während des Versands trägt der Anbieter. Die Kosten der Beschädigung der Produkte während des Versands werden vom Anbieter und vom Verbraucher gemeinsam getragen. Beide erhalten jeweils 50 % des vom Versandunternehmen gezahlten Betrags. (Siehe auch: Erläuterung der Artikel unter 6).

Artikel 11 PREISERHÖHUNG 1. Vereinbart der Nutzer mit dem Verbraucher bei Vertragsschluss einen bestimmten Preis, ist er dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn dieser ursprünglich nicht als änderungspflichtig angegeben war. 2. Erfolgt die Preiserhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss, kann der Verbraucher den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, unabhängig von der Höhe der Erhöhung, es sei denn, die Berechtigung zur Preiserhöhung beruht auf einer gesetzlichen Grundlage. 3. Erfolgt die Preiserhöhung nach Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsschluss, ist der Verbraucher zur Kündigung berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt, es sei denn, die Preiserhöhung beruht auf einer Vertragsänderung oder auf einer gesetzlichen Grundlage. (Siehe auch: Erläuterung der einzelnen Artikel unter 7).

Artikel 13 AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
1. Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
- der Verbraucher die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
- Nach Vertragsschluss erlangt der Nutzer Kenntnis von Umständen, die begründete Besorgnis darüber geben, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Besteht begründete Besorgnis darüber, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt.
- Wurde der Verbraucher bei Vertragsschluss zur Stellung einer Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aufgefordert und wird diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend geleistet, erlischt das Recht zur Aussetzung, sobald die Sicherheit geleistet wird, es sei denn, die Erfüllung verzögert sich dadurch unangemessen.
2. Der Nutzer ist ferner berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr zumutbar machen, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar machen.
3. Im Falle der Auflösung des Vertrages werden die Ansprüche des Nutzers gegen den Verbraucher sofort fällig. Setzt der Nutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus, bleiben seine Rechte aus dem Gesetz und dem Vertrag bestehen.
4. Der Nutzer behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Artikel 14 Inkassokosten
1. Befindet sich der Verbraucher in Zahlungsverzug oder verstößt er gegen eine oder mehrere seiner Pflichten, trägt er alle angemessenen Kosten, die ihm zur außergerichtlichen Beitreibung entstehen. Im Falle einer Geldforderung haftet der Verbraucher in jedem Fall für die Inkassokosten. Die Inkassokosten werden gemäß dem von der niederländischen Anwaltskammer für Inkassofälle empfohlenen Inkassosatz berechnet.
2. Kann der Nutzer nachweisen, dass ihm höhere, aber notwendige Kosten entstanden sind, sind auch diese erstattungsfähig. (Siehe auch: Erläuterung zu den einzelnen Artikeln unter 9).

Artikel 15 Haftungsfreistellung
1. Der Verbraucher stellt den Nutzer von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechten an geistigem Eigentum an vom Verbraucher bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
2. Stellt der Verbraucher dem Nutzer Datenträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung, garantiert er, dass diese frei von Viren und Fehlern sind.

Artikel 16 GEISTIGES EIGENTUM UND URHEBERRECHT
1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Nutzer die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte und Befugnisse vor.
2. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, Änderungen an den gelieferten Artikeln vorzunehmen, es sei denn, die Art der gelieferten Ware erfordert etwas anderes oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Alle vom Nutzer im Rahmen dieses Vertrags erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien bleiben Eigentum des Nutzers, unabhängig davon, ob sie dem Verbraucher oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Alle vom Nutzer bereitgestellten Dokumente, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Verbraucher bestimmt und dürfen vom Verbraucher ohne vorherige Zustimmung des Nutzers weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Art der bereitgestellten Dokumente erfordert etwas anderes.
5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, jegliches im Rahmen der Leistungserbringung erworbene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 17 HAFTUNG
1. Sind die vom Nutzer gelieferten Artikel mangelhaft, ist die Haftung des Nutzers gegenüber dem Verbraucher auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter „Garantien“ festgelegten Bestimmungen beschränkt.
2. Haftet der Hersteller eines mangelhaften Artikels für Folgeschäden, ist die Haftung des Nutzers auf die Reparatur oder den Ersatz des Artikels oder die Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt.
3. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Nutzer nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhaftes Verhalten oder unsachgemäße oder fahrlässige Verwendung durch den Verbraucher zurückzuführen ist.
4. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 10).

Artikel 18 Höhere Gewalt
1. Die Parteien sind von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, wenn sie aufgrund eines Umstands, der nicht von ihnen zu vertreten ist und für den sie weder nach dem Gesetz noch nach allgemeiner Auffassung verantwortlich sind, daran gehindert werden.
2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „höhere Gewalt“ neben den gesetzlich und in der Rechtsprechung definierten Fällen alle externen, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen, auf die der Nutzer keinen Einfluss hat und die ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Dies schließt Streiks im Unternehmen des Nutzers ein.
3. Der Nutzer kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert diese Dauer länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Partei zu kündigen.
5. Hat der Nutzer zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder wird er diese erfüllen können und besitzt der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert, ist der Nutzer berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Verbraucher ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine separate Rechnung zu begleichen. (Siehe auch: Erläuterung der einzelnen Artikel unter 11).

Artikel 19 STREITIGKEITEN
1. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht im Sitzland des Verkäufers zuständig, es sei denn, das Amtsgericht ist zuständig. Der Nutzer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit vor dem zuständigen Gericht auszutragen. (Siehe auch: Erläuterung der Artikel unter 12).

Artikel 20 ANWENDBARES RECHT
1. Für alle Verträge zwischen dem Nutzer und dem Verbraucher gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die nachstehende Bedeutung: Nutzer: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Vertrag: der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Verbraucher; Verbraucherkauf: der Vertrag über den Kauf und Verkauf von beweglichen Sachen zwischen einem Verkäufer, der im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und einem Verbraucher, einer natürlichen Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Artikel 2 ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen dem Nutzer und einem Verbraucher, für den der Nutzer die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, zu deren Durchführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(Siehe auch: Artikelweise Erläuterung unter 1).

Artikel 3 ANGEBOTE UND KOSTENVORANSCHLÄGE
1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und erfolgen in schriftlicher Form, es sei denn, der Nutzer verzichtet aus praktischen, dringenden oder anderen Gründen auf ein schriftliches Angebot. Das Angebot enthält ein Datum oder kann durch ein Datum bestimmt werden.
2. Der Nutzer ist nur an Angebote und Kostenvoranschläge gebunden, wenn der Verbraucher diese, vorzugsweise schriftlich, innerhalb von 14 Tagen annimmt. Die in einem Angebot genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Der Nutzer ist nicht an seine Angebote und Kostenvoranschläge gebunden, wenn der Verbraucher nach Maßgabe von Billigkeit, Fairness und allgemein anerkannten Grundsätzen hätte erkennen müssen, dass das Angebot oder der Kostenvoranschlag oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler enthält.
4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot im Kostenvoranschlag ab, ist der Nutzer nicht an diese Annahme gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht auf Grundlage dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer erklärt etwas anderes.
5. Ein Sammelangebot verpflichtet den Nutzer nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Waren gegen eine entsprechende Teilzahlung des Angebotspreises.
6. Angebote gelten nicht automatisch für Folgebestellungen.
(Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 2).

Artikel 4 VERTRAGSSCHLUSS
1. Der Vertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme des Angebots durch den Verbraucher zustande.

Artikel 5 LIEFERUNG
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk/Geschäft/Lager des Nutzers.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit oder Übergabe an ihn entgegenzunehmen.
3. Verweigert der Verbraucher den Kauf oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, werden die zur Lieferung bestimmten Artikel nach Benachrichtigung durch den Nutzer auf Risiko des Verbrauchers eingelagert. In diesem Fall trägt der Verbraucher alle zusätzlichen Kosten.
4. Sofern Nutzer und Verbraucher die Lieferung vereinbaren, trägt der Verbraucher die Kosten für die Lieferung der gekauften Ware. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die Lieferkosten bei Lieferung separat in Rechnung zu stellen.
5. Wurde eine Lieferung in Teillieferungen vereinbart, kann der Nutzer die Ausführung derjenigen Teile einer nachfolgenden Teillieferung aussetzen, bis der Verbraucher die Ergebnisse der vorhergehenden Teillieferung schriftlich genehmigt hat.
6. Benötigt der Nutzer im Rahmen der Vertragsdurchführung Informationen vom Verbraucher, beginnt die Lieferzeit, sobald der Verbraucher diese Informationen bereitgestellt hat.
7. Die vom Nutzer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals ein verbindlicher Termin. Die endgültige Lieferzeit überschreitet die angegebene Lieferzeit jedoch nie um mehr als ein Vierteljahr, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. Bei Überschreitung einer Frist muss der Verbraucher dem Nutzer schriftlichen Verzugsschutz gewähren.
(Siehe auch: Erläuterung der einzelnen Artikel unter Punkt 3).

Artikel 6 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Nutzer gewährleistet, dass die zu liefernde Ware den üblichen Anforderungen und Normen entspricht und frei von Mängeln ist.
2. Die unter Ziffer 1e genannten Garantien gelten auch, wenn die zu liefernde Ware für die Verwendung im Ausland bestimmt ist und der Verbraucher den Nutzer bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich über diese Verwendung informiert hat. 3. Die unter Ziffer 1 genannte Gewährleistung für nicht-elektronische Artikel gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Lieferung. Die unter Ziffer 1 genannte Gewährleistung für elektronische Artikel gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferung.
4. Entspricht die zu liefernde Ware nicht diesen Garantien, so hat der Nutzer die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, nach schriftlicher Mängelanzeige durch den Verbraucher nach Wahl des Nutzers zu ersetzen oder zu beheben. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Verbraucher, den ersetzten Artikel an den Nutzer zurückzusenden und das Eigentum daran auf den Nutzer zu übertragen.
5. Die in diesem Zusammenhang genannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder zweckentfremdete Verwendung entstanden ist oder wenn der Verbraucher oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Nutzers Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder sie für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt ist.
6. Entspricht die gelieferte Sache nicht der Vereinbarung und stellt diese Nichtkonformität einen Mangel im Sinne der Produkthaftungsverordnung dar, so haftet der Nutzer grundsätzlich nicht für Folgeschäden. (Siehe auch: Erläuterung zu den einzelnen Artikeln unter 4).

Artikel 7 MUSTER UND MODELLE
1. Wurde dem Verbraucher vom Nutzer ein Modell oder Muster gezeigt oder zur Verfügung gestellt, entspricht die Sache diesem, es sei denn, die Bereitstellung diente lediglich als Anschauungsobjekt.

Artikel 8 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Nutzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der gelieferten Sache.

Artikel 9 UNTERSUCHUNGEN, WERBUNG
1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb kürzester Frist, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat er zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entsprechen oder zumindest den im normalen Geschäftsverkehr üblichen Anforderungen genügen.
2. Sichtbare Mängel sind dem Nutzer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unzumutbarem Aufwand verbunden.
3. Nicht sichtbare Mängel sind dem Nutzer innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, unter Beachtung der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes anzuzeigen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Nutzer berechtigt, sämtliche Kosten für Reparatur oder Ersatzlieferung, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Einsatzkosten, in Rechnung zu stellen.
4. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts durch den Transportdienstleister ist zunächst das Ergebnis der Untersuchung des Transportdienstleisters abzuwarten.
5. Wird eine Reklamation fristgerecht gemäß Absatz 5 eingereicht, bleibt der Verbraucher zum Kauf und zur Bezahlung der Ware verpflichtet. Möchte der Verbraucher mangelhafte Ware zurücksenden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und erfolgt in der von diesem vorgegebenen Weise.
(Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 5).

Artikel 10 GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Vertragsgegenstände geht auf den Verbraucher über, sobald diese rechtmäßig und/oder tatsächlich an ihn übergeben werden und sich somit in seiner oder der Verfügungsgewalt eines von ihm benannten Dritten befinden. Die Kosten des Verlusts der Ware während des Transports trägt der Auftraggeber. Die Kosten der Beschädigung der Ware während des Transports tragen Auftraggeber und Verbraucher. Beide erhalten jeweils 50 % des vom Versandunternehmen gezahlten Betrags. (Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 6).

Artikel 11 PREISERHÖHUNG 1. Vereinbart der Nutzer mit dem Verbraucher bei Vertragsschluss einen bestimmten Preis, ist er dennoch berechtigt, diesen zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht bedingt war. 2. Erfolgt die Preiserhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss, kann der Verbraucher den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, unabhängig von der Höhe der Erhöhung, es sei denn, die Berechtigung zur Preiserhöhung beruht auf einer gesetzlichen Grundlage. 3. Erfolgt die Preiserhöhung nach Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsschluss, ist der Verbraucher zur Kündigung berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt, es sei denn, die Preiserhöhung beruht auf einer Vertragsänderung oder einer gesetzlichen Grundlage.
(Siehe auch: Erläuterung der einzelnen Artikel unter 7).

Artikel 13 AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
1. Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.
- Nach Vertragsschluss erlangt der Nutzer Kenntnis von Umständen, die begründete Besorgnis darüber hervorrufen, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Besorgnis, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist die Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt.
- Wurde der Verbraucher bei Vertragsschluss zur Stellung einer Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aufgefordert und wird diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend geleistet, erlischt das Recht zur Aussetzung, sobald die Sicherheit geleistet wurde, es sei denn, die Zahlung hat sich dadurch unangemessen verzögert.
2. Der Nutzer ist ferner berechtigt, den Vertrag aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr zumutbar machen, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar machen.
3. Im Falle der Auflösung des Vertrages werden die Ansprüche des Nutzers gegen den Verbraucher sofort fällig und zahlbar. Setzt der Nutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus, bleiben seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag bestehen.
4. Der Nutzer behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Artikel 14 Inkassokosten
1. Befindet sich der Verbraucher in Zahlungsverzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, trägt er alle angemessenen Kosten, die ihm durch die außergerichtliche Beitreibung der Zahlung entstehen. Im Falle einer Geldforderung schuldet der Verbraucher in jedem Fall die Inkassokosten. Diese werden gemäß dem von der niederländischen Anwaltskammer für Inkassofälle empfohlenen Inkassosatz berechnet.
2. Kann der Nutzer nachweisen, dass ihm höhere, aber notwendige Kosten entstanden sind, sind auch diese erstattungsfähig. (Siehe auch: Erläuterung zu den einzelnen Artikeln unter 9).

Artikel 15 Haftungsfreistellung
1. Der Verbraucher stellt den Nutzer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Verbraucher bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
2. Stellt der Verbraucher dem Nutzer Datenträger, elektronische Dateien oder Software usw. zur Verfügung, garantiert er, dass diese frei von Viren und Fehlern sind.

Artikel 16 GEISTIGES EIGENTUM UND URHEBERRECHT
1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Nutzer die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte und Befugnisse.
2. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, Änderungen an der Ware vorzunehmen, es sei denn, die Art der gelieferten Ware erfordert etwas anderes oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Alle vom Nutzer im Rahmen dieses Vertrags erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien bleiben Eigentum des Nutzers, unabhängig davon, ob sie dem Verbraucher oder Dritten zugänglich gemacht werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Sämtliche vom Nutzer bereitgestellten Dokumente, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich für die Verwendung durch den Verbraucher bestimmt und dürfen vom Verbraucher ohne vorherige Zustimmung des Nutzers weder vervielfältigt noch veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Art der bereitgestellten Dokumente erfordert etwas anderes.
5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Auftragserfüllung gewonnenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 17 HAFTUNG
1. Sind die vom Nutzer gelieferten Waren mangelhaft, beschränkt sich die Haftung des Nutzers gegenüber dem Verbraucher auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter „Garantien“ festgelegten Bestimmungen.
2. Haftet der Hersteller einer mangelhaften Ware für Folgeschäden, beschränkt sich die Haftung des Nutzers auf die Nachbesserung oder den Ersatz der Ware oder die Rückerstattung des Kaufpreises.
3. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Nutzer nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhaftes Handeln oder unsachgemäße oder fahrlässige Verwendung durch den Verbraucher zurückzuführen ist.
4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 10).

Artikel 18 Höhere Gewalt
1. Die Parteien sind von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, wenn sie aufgrund eines Umstands, der ihnen nicht zuzurechnen ist und für den sie weder gesetzlich noch aufgrund eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Grundsätze verantwortlich gemacht werden können, daran gehindert sind.
2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „höhere Gewalt“ neben den gesetzlichen und richterlichen Bestimmungen alle vorhersehbaren und unvorhersehbaren äußeren Ursachen, auf die der Nutzer keinen Einfluss hat und die ihn daran hindern, seine zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies schließt Streiks im Unternehmen des Nutzers ein.
3. Der Nutzer kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert diese Dauer länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Partei aufzulösen.
5. Soweit der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dieser Teil einen eigenständigen Wert besitzt, ist der Nutzer berechtigt, diesen Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Verbraucher ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine separate Rechnung zu begleichen.
(Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 11).

Artikel 19 STREITIGKEITEN
1. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht im Land des Verkäufers zuständig, es sei denn, das Amtsgericht ist zuständig. Der Nutzer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen. (Siehe auch: Erläuterung zu Artikel 12).

Artikel 20 ANWENDBARES RECHT
1. Für alle Verträge zwischen dem Nutzer und dem Verbraucher gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen de vente

Artikel 1 VERTEIDIGUNGEN
1. Da die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemein sind, sollten die Begriffe gemäß der Bedeutung gemäß der Angabe „Contraire Explicite“ verwendet werden. Utilisateur: l'utilisateur des terms générales; Consummateur: eine Berücksichtigung der körperlichen Natur der Person und der Ausübung ihres Berufs; Übereinstimmung: Übereinstimmung zwischen Gebrauch und Verbraucher; Ein Chat-Consommateur: Der Kaufvertrag und der Verkauf von Biens-Mobiliers müssen mit einem Verkäufer abgeschlossen werden, der sich mit der Ausübung eines Berufes oder eines Unternehmens beschäftigt, und einem Consommateur, einem persönlichen Körperbau, der mit der Ausübung eines Berufes oder eines Unternehmens beschäftigt ist.

Artikel 2 ALLGEMEINES
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gemäß den Anforderungen, den Nutzungsbedingungen und der Berücksichtigung der Nutzung durch den Benutzer, gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gemäß den Bedingungen der Parteien und gemäß den Kriterien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die vorliegenden Bedingungen gelten allgemein gemäß den Anforderungen des Benutzers für die Durchführung der zu berücksichtigenden Schritte.
3. Jegliche Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(Siehe auch: Erläuterung Artikel unter Artikel 1).

Artikel 3 ANGEBOTE UND VERHANDLUNG
1. Alle Angebote und die Ergebnisse ihrer Annahme und ihres ordnungsgemäßen Verfahrens, so dass die Nutzung von Ressourcen für die Vorbereitung ihrer praktischen, dringenden und dringenden Bedürfnisse erforderlich ist. Nach dem Datum vor dem Datum, das Datum wurde bereits festgelegt.
2. Der Benutzer ist mit der Annahme des Verbrauchers, der Präferenz während der Bearbeitung, während der 14 Tage zufrieden. Weniger Preise im Vergleich zu TVA angegeben, ohne dass das Gegenteil der Fall ist.
3. Der Benutzer ist verantwortlich für die Beurteilung und Berücksichtigung des Verbrauchers sowie für die Bedingungen der Beurteilung der Merkmale, der Ergebnisse und der akzeptierten allgemeinen Meinungen, der Grundlage für die Beurteilung der Ergebnisse und des Teils der celui-ci, der dem Fehler oder dem offensichtlichen Fehler unterliegt.
4. Wenn die Annahme des Angebots im Rahmen des Geräts erfolgt, darf der Benutzer nicht durch die Zelle ersetzt werden. Der Vertrag stimmt nicht mit dieser abweichenden Annahme überein, es sei denn, es wird angegeben, dass der Verwender nicht in Frage kommt.
5. Die Komposition ist nur erforderlich, um einen Teil der Biens zu nutzen, die in der Gestaltung des Teils enthalten sind, der dem Einzelpreis entspricht.
6. Sie können die Wiederholungsbefehle nicht automatisch anwenden.
(Siehe auch: Explication Article par Article Sous 2).

Artikel 4 VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme und die Bedingungen der Annahme durch den Verbraucher zustande.

Artikel 5 LIVRAISON
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Zeitpunkt des Gebrauchs/Magazins/Geschäfts des Benutzers.
2. Der Consommateur ist jederzeit einsatzbereit, sobald er verfügbar oder remis ist.
3. Der Verbraucher lehnt es ab, die in den Anweisungen des Verbrauchers enthaltenen Informationen, die in den schriftlichen Anweisungen vorgesehenen Artikel, die vom Verbraucher bereitgestellten Informationen und die vom Benutzer bereitgestellten Informationen zu ignorieren. In diesem Fall muss der Konsument alle zusätzlichen Kosten für die Arbeit zahlen.
4. Wenn der Benutzer und der Verbraucher mit der Lieferung übereinstimmen, wird die Lieferung des Auftrags vom Verbraucher übernommen. Der Verwender behält sich die Befugnis vor, den Liefergegenstand gesondert für die Lieferung in Anspruch zu nehmen.
5. Das Verfahren zur Durchführung der Ausführung der Phasen, dessen Anwendung erforderlich ist, um die Ausführung der Stücke während der letzten Phase des Prozesses auszusetzen, anhand derer die Ergebnisse der Phase bewertet werden.
6. Wenn der Nutzer während der Vertragsabwicklungsphase Informationen über den Verbraucher verwenden soll, beginnt die Information des Verbrauchers, nachdem der Verbraucher aufgrund der Disposition des Nutzers bereit ist, die Informationen zu nutzen.
7. Wenn der Verwender eine Lieferfrist angibt, ist dies ein Hinweis. Eine detaillierte Lieferung erfolgt nicht sorgfältig. Allerdings wird die Lieferfrist auf jeden Fall nicht durch die Lieferfrist vor mehr als einem Viertel überschritten, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Und wenn die dépassement d'un délai, der consommateur tut es mettre und die demeure l'utilisateur par écrit.
(Siehe auch: Erläuterungsartikel zu Artikel unter 3).

Artikel 6 GARANTIE
1. Die Garantien für den Kauf von Waren entsprechen den Anforderungen der Norm und gewährleisten die Behebung und den Ausschluss aller Mängel.
2. Die Garantien werden zunächst durch die Anwendungsmethode der Ware für den vom Benutzer verwendeten Zweck und durch explizite Informationen über die Verwendung des Geräts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwähnt. 3. Die Garantie für Artikel ohne elektronische Funktionen wird unter Punkt 1 erwähnt. Die Anwendung bezieht sich auf einen Zeitraum von 14 Tagen nach Lieferung. Die Garantie wird unter Punkt 1 für elektronische Artikel erwähnt und gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung.
4. Wenn die Ware nicht gemäß ihren Garantien geliefert wird, die Verwendung der Ware erforderlich ist und die Ware nach Erhalt der Zellen zur Lieferung bereit ist, und die Rückgabe nach Benachrichtigung auf einen Fehler des Verbrauchers zurückzuführen ist, hat der Verbraucher die Wahl, den Artikel zurückzufordern. Im Falle eines Umtauschs ist der Verbraucher verpflichtet, den Artikel an das Unternehmen zurückzusenden und das Eigentum an das Unternehmen zu übertragen.
5. Die Garantie sollte erwähnt werden, um sicherzustellen, dass der Mangel nicht überschritten wird und dass die Verwendung des Geräts unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß erfolgt, ohne dass die Genehmigungsprüfung für die Verwendung, die Durchführung der in der Anwendung vorgesehenen Änderungen oder die Verwendung gemäß den dem Artikel beigefügten Hilfszwecken vorgesehen sind.
6. Der betreffende Artikel entspricht nicht seinen Konformitätsanforderungen und die Nichtkonformität entspricht nicht den Vorschriften bezüglich der Produktverantwortung, der Verwendung der Produkte und des Grundsatzes der Verbraucherverantwortung. (Siehe auch: Erläuterung Artikel für Artikel unter 4).

Artikel 7 ÉCHANTILLONS UND MODÈLES
1. Wenn Sie ein Modell oder einen Échantillon verwenden, der auf der von Ihnen verwendeten Methode basiert, verwenden Sie den Artikel gemäß der Angabe.

Artikel 8 EIGENTUM VORBEHALT
1. Der Benutzer bleibt bis zum vollen Kaufpreis Eigentümer des gelieferten Artikels.

Artikel 9 PRÜFUNG, BEKANNTMACHUNGEN
1. Der Prüfer ist derjenige, der die Ware zum Zeitpunkt der Prüfung und während der Prüfung begutachtet. Dies ist die beste Möglichkeit, die Qualität und Quantität der vom Korrespondenten gelieferten Ware zu überprüfen. Sie werden außerdem gebeten, auf die Anforderungen Ihres üblichen Geschäftsverkehrs zu antworten.
2. Die meisten Mängel sind aufgrund der Gebrauchsspuren während des Tages sichtbar, sodass das Leben nicht möglich ist, wenn die Handhabung unmöglich oder unmöglich ist.
3. Der Verbraucher ist ein Zeichen dafür, dass der Mangel während der Öffnungszeit nicht sichtbar ist, aber zusätzlich zur Garantiezeit, die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes dieses Artikels eingehalten werden müssen. Nach Ablauf der Garantiezeit ist die Nutzung des Geräts während der Reparatur oder des Austauschs sowie der Vorbereitung der Verwaltung, des Versands und der Entsorgung erforderlich.
4. Nach der Zustellung des Versands durch die Mitarbeiter werden die Ergebnisse der von den Mitarbeitern durchgeführten Untersuchung dokumentiert.
5. Wenn Ihre Reklamation auf der Konformität Ihres Artikels beruht, müssen Sie die Kosten tragen. Wenn Sie Verbraucher sind und Mängel feststellen, ist es wichtig, die Zustimmung des Benutzers und des Herstellers einzuholen.
(Siehe auch: Erläuterung Artikel unter 5).

Artikel 10 RISIKOÜBERGANG
Das Risiko der Inanspruchnahme der Produkte ist Vertragsgegenstand und geht zum Zeitpunkt des Rechtsstreits und/oder der Wirksamkeit des Verbrauchers und des Abschlusses des Verbrauchers im Laufe des Verfahrens auf den Verbraucher über. Das Risiko, das mit der Herstellung der Waren während des Transports verbunden ist, trägt der Verbraucher. Die mit der Produktion verbundenen Risiken beziehen sich auf den Transport in Verbindung mit der Nutzung und dem Verbrauch. Les deux recevront 50% du montant payé par la compagnie maritime. (Voir also: Explication article par article sous 6).

Artikel 11 PREISERHÖHUNG 1. Wenn ein bestimmter Preis auf der Grundlage des Vertragsabschlusses verwendet wird, ist die grundlegende Methode der Preiserhöhung anzuwenden, jedoch erst nach der Festlegung des Preises unter den Bedingungen. 2. Dies ist eine Erhöhung im ersten Schritt des Vertragsabschlusses. Der Vertragsabschluss bildet die Grundlage für den Vertrag, der auf der Erklärung der Kriterien und der Grundlage der Erhöhungsmethode basiert. 3. Wenn der Preis nach Vertragsabschluss erhöht werden soll, basiert der Vertragsabschluss auf dem Vertragsergebnis. Wenn der Preis um mehr als 5 % steigt, ist der Mindestbetrag der Preiserhöhung das Ergebnis der Änderung gemäß der Vereinbarung mit der Erhöhung. résulte d'un pouvoir en vertu de la loi. (Voir also: Explication article par article sous 7).

Artikel 13 AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
1. Das Versorgungsunternehmen ist befugt, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, und zwar:
- Der Verbraucher ist nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet.
- Nach Vertragsschluss ist der Einsatz von Ressourcen erforderlich, um die Einhaltung der Bedingungen sicherzustellen, und die Anforderungen reichen nicht aus, um die Erfüllung der Verpflichtungen zu gewährleisten. Da die Bedingungen korrekt sind, muss der Verbraucher der Korrektur nicht nachkommen; die Aussetzung reicht nicht aus, um die Korrektheit des Verfahrens zu gewährleisten.
- Der Verbraucher wird aufgefordert, eine Garantie für die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu liefern, und vertu du contrat lors de la conclusion du contrat et cette garantee n'est pas fournie ou est insuffisante. Dies bedeutet, dass die Garantie vollständig erbracht ist; die Aussetzung der Vertragserfüllung reicht aus, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung zu gewährleisten.
2. Darüber hinaus ist die Nutzung des Vertrages (oder das gerechte Ergebnis) maßgebend, wenn die Voraussetzungen ausreichen, um festzustellen, ob die Ausführung des Vertrages unmöglich ist oder dass es unmöglich ist, mit den Standardanforderungen und équitables fortzufahren. Die Umstände bestimmen die Art und Weise, wie mit der Aufrechterhaltung des Vertrags verfahren wird.
3. Da es sich bei dem Vertrag um einen elastischen Vertrag handelt, sind die Leistungen des Verwenders gegenüber dem Verbraucher sofort anwendbar. Wenn der Benutzer die Einhaltung seiner Verpflichtungen außer Kraft setzt, behält er seine Rechte im Einklang mit der Loi und dem Vertrag.
4. L'utilisateur konserviert das Recht, eine Entschädigung zu verlangen.

Artikel 14 FRAIS DE PERCEPTION
1. Da der Consommateur den ihm auferlegten zusätzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss er bereit sein, außergerichtliche Kosten für den Consommateur zu zahlen. In jedem Fall kann der Verbraucher Schadensersatz leisten und sein Geld zurückfordern. Die zur Berechnung der Konformität des Wiederherstellungsprozesses verwendeten Methoden werden vom Nationalen Verband der Barrieren in den Niederlanden im Rahmen des Wiederherstellungsprozesses berücksichtigt.
2. Wenn der Benutzer sich mit der Arbeit beschäftigt und über die erforderliche Berechtigung verfügt, hat er auch Anspruch auf eine Rückerstattung. (Siehe auch: Erläuterungsartikel zu Artikel unter 9).

Artikel 15 SCHADENERSATZ
1. Der Verbraucher garantiert die Nutzung der vom Verbraucher verwendeten Materialien und die Nutzung durch die Vertragserfüllung.
2. Der Benutzer ist für die Nutzung von Informationsträgern, elektronischen Geräten und Logik usw. verantwortlich und die Nutzung von Informationsträgern, elektronischen Geräten und Logik ist frei von Viren und Fehlern.

Artikel 16 GEISTIGES EIGENTUM UND URHEBERRECHT
1. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Benutzer die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte und Befugnisse.
2. Der Benutzer ist nur für die Anwendung der Änderungen am Produkt verantwortlich, abhängig von der Art des zu liefernden Produkts während des Prozesses.
3. Die Modelle, Skizzen, Designs, Filme, Logik und Materialien der Elektronik werden durch die Verwendung des Geräts gemäß der Verwendungszweck des Geräts und gemäß der Bestimmung der Verbraucher der Parteien erstellt. Die Parteien sind festgelegt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Alle Dokumente, die dem Benutzer eventuell zur Verfügung gestellt werden, darunter Entwürfe, Dokumente, Filme, Logikdateien, Dateien (Elektronik) usw., sind ausschließlich für die Verwendung durch den Verbraucher bestimmt und dürfen nicht vom Verbraucher reproduziert werden, ohne dass sie vorhersehbar sind. Sie lehnten die Verwendung öffentlicher Dokumente oder Portées à la connaissance de tiers aufgrund der Natur der Dokumente ab.
5. Durch die Nutzung der Geräte in Kenntnis der bei der Ausführung der Arbeiten erworbenen Kenntnisse wird sichergestellt, dass die Informationen vertraulich sind und auf den verschiedenen Ebenen weitergegeben werden.

Artikel 17 VERANTWORTUNG
1. Die Verwendung von Werkzeugen für mangelhafte Verwendung wird durch die Verwendung der Werkzeuge und die allgemeinen Bedingungen für „Garantien“ eingeschränkt.
2. Bei Mängeln des Produkts haftet der Anbieter nur für die verwendeten Bezeichnungen. Die Haftung für die Nutzung beschränkt sich auf die Reparatur, den Ersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises.
3. Zunächst ist sicherzustellen, dass der Nutzer nicht für Handlungen haftet, die auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit und/oder auf unsachgemäße oder ungeeignete Nutzung durch den Verbraucher zurückzuführen sind.
4. Die Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden umfassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die an den Anbieter gebundenen Bedingungen, sofern diese auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Unterauftragnehmer beruhen.
(Siehe auch: Erläuterung Artikel für Artikel unter 10).

Artikel 18 Höhere Gewalt
.
2. Abhängig von den allgemeinen Bedingungen, basierend auf höherer Gewalt, abhängig von der Art der Situation und der Rechtsprechung, aufgrund externer Ursachen, Praktiken oder Unwägbarkeiten, aufgrund der Nutzung des Instruments und des Einflusses des Beeinflussers, die Nutzung der Instrumente der Nutzung des Beeinflussers l'impossibilité de remplir ses commitments après à venir. Cela schließt die Wurzeln des Geschäfts des Versorgungsunternehmens ein.
3. Der Nutzer ist eine Methode, höhere Gewalt geltend zu machen, um die (ultimative) Konformität zu erzwingen, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien setzen die Verpflichtungen aus und halten sich während der Dauer der höheren Gewalt an die Vereinbarung. Da die Dauer der höheren Gewalt kostspielig ist und die zweite Hälfte, bleibt der erste Teil des Vertrags offen, ohne dass in Zukunft weitere Schadensersatzansprüche entstehen.
5. Um die erforderlichen Mittel nutzen zu können, wird der Teil der Verpflichtung durch den Vertrag und den Zeitpunkt der Überwachung der höheren Gewalt durch die Aufrechterhaltung der Ersatzleistung ersetzt, und der zu berücksichtigende Teil ist die Ersatzleistung der unabhängigen Leistung, die Nutzung der Rechnungstrennung. Der Consommateur ist die erste zu leistende Zahlung, wenn die Zahlung separat erfolgt. (Siehe auch: Erläuterungsartikel zu Artikel unter 11).

Artikel 19 Rechtsstreitigkeiten
1. Das Tribunal du lieu d'activité de l'utilisateur ist ausschließlich für die Ermittlung von Rechtsstreitigkeiten zuständig, da das Tribunal d'arrondissement nicht zuständig ist. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Gerichtsvollzieher den Rechtsstreit vor dem zuständigen Gericht mit dem Rechtsstreit vereinbar macht. (Siehe auch: Erläuterungsartikel zu Artikel unter 12).

Artikel 20 ANWENDBARER LOI
1. Die niederländische Antragsmethode richtet sich nach der Verwendungs- und Vollzugsmethode. La Convention de Vienne sur les ventes est expressément excluse.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Artikel 1 VERTEIDIGUNG
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Benutzer: der Benutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verbraucher: eine Gegenpartei, die eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Gewerbes oder Berufshandels handelt; Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Benutzer und dem Verbraucher; Verbraucherkauf: Der Vertrag über den Kauf und Verkauf beweglicher Sachen, der zwischen einem Verkäufer, der in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, und einem Verbraucher, einer natürlichen Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes gehandelt wird, geschlossen wird oder Geschäft.

Artikel 2 ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zischen dem Nutzer und einem Braucher, für die der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
2. Die vorliegenden AGB gelten auch für Reinbarungen mit dem Nutzer, zu deren Durchführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(Siehe auch: Erläuterung durch Artikel unter 1).

Artikel 3 Angebote UND Angebote
1. Alle Beschwerden und Kosten sind kostenlos und einfach in schriftlicher Form nachzuvollziehen. Achten Sie daher darauf, sich mit den praktischen Aspekten der Angelegenheit zu befassen, und Sie müssen sich unbedingt mit der Situation in schriftlicher Form vertraut machen. Das Datum unterscheidet sich vom Datum vor dem Datum oder kann nach dem Datum bestimmt werden.
2. An Angebote und Kostenvoranschläge ist der Nutzer nur gebunden, wenn der Verbraucher diese, vorzugsweise schriftlich, innerhalb von 14 Tagen annimmt. Die in einem Angebot angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Der Benutzer kann keine angemessenen Angebote und Kostenvoranschläge festhalten, wenn der Verbraucher im Hinblick auf Angemessenheit und Fairness und insgesamt anerkannte Ansichten verstanden hat, dass das Angebot oder Kostenvoranschlag oder irgendein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält.
4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist der Nutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahmeschwester, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.
5. Ein gleichgesetztes Angebot verpflichtet den Benutzer nicht, einen Teil des im Angebot oder im Angebot enthaltenen Produkts gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
6. Zusätzliche Kostenangaben gelten nicht automatisch für Zusatzbestellungen.
(Siehe auch: Erläuterung durch Artikel unter 2).

Artikel 4 ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG
1. Der Vertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme des Angebots des Nutzers durch den Verbraucherzustande.

Artikel 5 LIEFERUNG
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk/Geschäft/Lager des Verwenders.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder Übergabe an ihn abzunehmen.
3. Wenn der Verbraucher den Kauf verweigert oder sowohl die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erblich sind, nachlässig ist, die zur Lieferung bestimmter Artikel auf Gefahr des Verbrauchers gegert, nachdem der Benutzer ihn darauf hingewiesen hat. In diesem Fall trägt der Unternehmer sämtliche fälligen Kosten.
4. Wenn der Benutzer und der Verbraucher eine Lieferung vereinbaren, erfolgt die Lieferung von alternativen Kosten auf Kosten des Verbrauchers. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die Kosten für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung selbst zu bestimmen.
5. Wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung in Phasen erfolgt, kann der Benutzer die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis der Verbraucher die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich gehmigt hat.
6. Abhängig vom Nutzen des Kunden beginnt die Informationsbereitstellung des Kunden mit dem Nutzen des Kunden, nachdem der Kunde die Informationen vom Kunden erhalten hat.
7. Wenn der Benutzer einen geliebten Menschen hat, ist dies ein Hinweis. Eine Happy Hour ist nicht dasselbe wie ein festliches Fest. Die endgültige Lieferzeit ist immer noch die gleiche Liebesperiode, aber es ist nicht mehr als nur ein vierteiliges Lied, es geht auch um Glück. Bei Überschreitung einer Frist muss der Verbraucher den Nutzer schriftlich in Verzug setzen und z.
(Siehe auch: Erläuterung durch Artikel unter 3).

Artikel 6 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Verkäufer garantiert, dass die zu liefernde Ware den üblichen Anforderungen und Normen entspricht, die sie gestellt, enspricht und frei von Mängeln ist.
2. Die Tatsache, dass die erste Person einen gesunden Lebensstil hat, ist auch einer der Gründe, warum sie sich gerne in einem Land behandeln lassen möchte, das am besten zu ihren Bedürfnissen passt, und dass die verwöhnte Person schriftlich mit Sorgfalt behandelt wird.
3. Die Gewährleistung für unter 1. genannte nichtelektronische Artikel gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Lieferung. Für den ersten gilt die Garantie für den elektronischen Artikel für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung.
4. Entspricht die zu liefernde Ware dieser Garantien nicht, wird der Wender die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Erhalt oder, eine einzige Rückgabe ist nicht möglich, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher ersetzen oder veranlassen Reparatur nach der Ermessen des Verbrauchers. . Im Falle der schwerwiegenden Folgen des vom Nutzer verursachten Schadens werden die Folge des durch die Nutzung des Nutzers verursachten Schadens und die Art der Nutzung des Nutzers überbelastet.
5. Diesbezüglich genannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden iststanden wenn der Verbraucher oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Benutzers Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, sich um andere zu kümmern, weil sie zum Wohnen bequem sind, weil sie nicht optimal geeignet sind.
6. Entspricht der Liefergegenstand nicht der Vereinbarung und stellt diese Abweichung einen Mangel im Sinn des Produktgegengesetzes dar, haftet der Wender grundsätzlich nicht für Folgeschäden. (Siehe auch: Artikelweise Erläuterung unter 4).

Artikel 7 MUSTER UND MODELLE
1. Der Kunde muss davon überzeugt sein, dass er über ein Modell verfügt oder davon überzeugt ist, dass die Lebensqualität gewährleistet ist und auch das beste Immunsystem behandelt wird.

Artikel 8 EIGENTUM
1. Der Eigentümer bleibt mit dem Kaufpreis des Kaufpreises voll und ganz zufrieden.

Artikel 9 UNTERSUCHUNGEN, ANZEIGEN
1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch so schnell wie möglich, zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Bitte beachten Sie, dass bei den Geschäftsbedingungen des Kunden, die für den normalen (Handels-)Verkehr gelten, die Qualität und Quantität Ihrer Kunden berücksichtigt werden muss.
2. Selbstverständlich können die in den Anweisungen enthaltenen Informationen gemeldet werden, und dies ist mit unaufgeforderten Kosten möglich.
3. Der Verbraucher muss dem Beutzer einen nicht sichtbaren Mangel innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung, spatestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, unter gebührender Beachtung der Bestimmungen des vostehenden Absatzes dieses Berichtsartikels. Nach der Beurteilung der Gesundheits- und Sicherheitskosten des Benutzers werden alle Kosten für Reparaturen oder Wartung sowie Versand-, Transport- und Bearbeitungskosten in den Anspruch einbezogen.
4. Bei Schäden oder Verlusten durch den Versand während eines DRITten wird zunächst das Ergebnis der Untersuchung durch den DRITten abgewartet.
5. Bei fristgerechter Reklamation gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Verbraucher verpflichtet, die gekaufte Ware zu kaufen und zu bezahlen. Wenn der Verbraucher mangelhafte Waren zurücksenden möchte, erfollowt die vorherige schriftliche Zustimmung des Benutzers und die vom Benutzer angegebene Weise.
(Siehe auch: Erläuterung durch Artikel unter 5).

Artikel 10 GEFAHRÜBERGANG
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht in dem Moment auf den Verbraucher über, in dem sie mäßig und/oder tatsächlich von dem geliebten Verbraucher und damit in der Gewalt des Verbrauchers oder eines vom Verbraucher zu benennenden Dritten gestellt. Die Kosten des Verlustrisikos des Produkts während des Versands trägt der Benutzer. Die Kosten der mit der Bewertung der Produkte verbundenen Risiken werden von der Öffentlichkeit bewertet. Beides beträgt 50 % der Differenz zwischen den Leistungsbeschreibungen. (Siehe auch: Artikelweise Erläuterung unter 6).

Artikel 11 PREISERHÖHUNG 1. Vereinbart der Nutzer mit dem Braucher bei Vertragsabschluss einen bestimmten Preis, ist der Nutzer noch berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde. 2. Die innere Hälfte von zwei Monaten nach der Zahlung einer Preiserhöhung kann das Ergebnis der Beziehung zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Kenntnisnahme sein, wenn ja, ist es am besten, dass die Befugnis zur Preiserhöhung einer einzelnen Macht nach dem Gesetz entspricht. 3. Erfolgt die Preiserhöhung zwei Monate nach Vertragsschluss, ist die Zahlung berechtigt, ist die Zahlung möglich, beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 %, so ist die Preiserhöhung die Erfahrung einer weiteren Veränderung dieser Sie werden mit Ihrem Leben nach Ihrem Leben zufrieden sein. (Siehe auch: Artikelweise Erläuterung unter 7).

Artikel 13 AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
1. Der Benutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag aufzulösen, wenn:
- Der Verbraucher die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
- Nach Ausbleiben der Verzögerungen ist dem Nutzer im Übrigen bekannt, dass er auf die Befürchtung angewiesen ist, weil der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Beste Grüße an die Sorgfalt des Kunden, das bedeutet, dass der Kunde gut behandelt wird und die Bestellung nicht berücksichtigt wird, und dies gilt auch für den begründeten Mangel.
- Der Braucher wurde bei Vertragsabschluss zugelassen, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und diese Sicherheit wurde nicht gewährleistet, sonst ist sie unzureichend. So bald Sicherheit gelistet ist, erlischt das Recht zur Aussetzung, es sei denn, diese Zahlung wurde dadurch unzumutbar gezogen.
2. Wenn der Nutzer berechtigt ist, führt die Verzögerung im Fortschritt (oder am Ende) schließlich zu einem Endergebnis, das eine weitere Verbesserung der Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahmen der Umwelt und des Gesetzentwurfs erfordern würde, aber mehr könnte nicht erreicht werden. Wenn andere Umstände der Art der Zivilisation eintreten, kann eine dauerhafte Garantie der Vereinbarung vernünftigerweise nicht erwartet werden.
3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Benutzers gegenüber dem Braucher sofort ällig und zahlbar. Wenn der Nutzer seinen Verpflichtungen nachkommen möchte, wird er mit seiner Zahlung und der Verzögerung zufrieden sein.
4. Der Nutzer behält sich immer das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 14 Endgültige Kosten
1. Wenn der Verbraucher ein Verzugsgerät oder eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, trägt der Verbraucher alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Einziehung der Zahlung entstehen. Im Falle eines Sturzes schuldet der Schuldner die Zahlung der Inkassokosten. Diese Inkassokosten wurden von der niederländischen Anwaltskammer in Incassofällen empfohlenen Inkassosatz berechnet.
2. Wenn der Nutzer nachweist, sind dadurch höhere Kosten entstanden, die sinnvoll sind, da diese ebenfalls erstattungsfähig sind. (Siehe auch: Artikelweise Erläuterung unter 9).

Artikel 15 SCHADENERSATZ
1. Der Verbraucher stellt den Benutzer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Verbraucher bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden.
2. Den Benutzern der Informationstechnologie, elektronischen Daten oder Software usw. wird vom Hersteller garantiert, dass die Informationstechnologie, elektronischen Daten oder Software von Software und Software bereitgestellt werden.

Artikel 16 GEISTIGES EIGENTUM UND URHEBERRECHT
1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Nutzer die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz geltenden Rechte und Befugnisse.
2. Dem Verbraucher ist es nicht gestattet, Änderungen an der Ware vorzunehmen, es sei denn, die Beschaffenheit der gelieferten Ware ergibt sich daraus etwas oder es wurde schriftlich etwas erklärt.
3. Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, die vom Benutzer im Rahmen der Vereinbarung erstellt wurden, bleiben Eigentum des Benutzers, unabhängig davon, ob sie dem Verbraucher oder Dritten zugänglich gemacht werden., sofern nicht anders vereinbart.
4. Alle Daten im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess unterliegen den Anforderungen des Kunden, Filmen, Software, (elektronischen) Daten usw., da diese für die Nutzung des Kunden verantwortlich sind und der Verpflichtung unterliegen, das Produkt ohne weitere Haftung zu verwenden. wurden dem Benutzer hinsichtlich der Kenntnis zur Kenntnis gebracht, was zur Folge hat, dass die Art der erstellten Dokumente unterschiedlich geordnet ist.
5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die Fähigkeiten und Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 17 HAFTUNG
1. Wenn der Benutzer tatsächlich mangelhaft ist, beschränkt sich die Haftung des Benutzers gegenüber dem Verbraucher auf das, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter „Garantien“ geregelt ist.
2. Nach erfolgter Reparatur werden die Reparaturarbeiten auf der Grundlage der Reparatur der Artikel und des Kaufpreises durchgeführt.
3. Unbeschadet des Schadens, der durch die Verwendung der Waren verursacht wurde, des Schadens, der durch den Schaden und/oder des groben Verlusts und/oder des Schuldenschadens verursacht wurde, der durch den Handel verursacht wurde, oder des Schadens, der durch einen nichtstaatlichen Schaden verursacht wurde.
4. Die in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Damen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Refüllungsgehilfen beruht.
(Siehe auch: Erläuterung durch Artikel unter 10).

Artikel 18 HÖHERE GEWALT
1. Die Vertragsparteien sind nicht verpflichtet, der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Verpflichtung nachzukommen, sie unterliegen jedoch rechtlichen Verpflichtungen, da sie keinen rechtlichen Verpflichtungen unterliegen und rechtlichen Verpflichtungen rechtlichen Verpflichtungen unterliegen. Gebühren fällig.
2. In diesen Allgemeinen Bedingungen bedeutet höhere Gewalt, zätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht unter Gesetz und Rechtsprechung intellecten wird, alle forhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, afgrund derer der Benutzer jedoch seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. . Das hört man über ihre Reisen.
3. Der Nutzen des Nutzers beruht darauf, dass ihm das Recht zusteht, aufgrund der Umgebung die (weitere) Erfüllung verhindert wird und nach Inanspruchnahme des Nutzens der Nutzen erfüllt wird.
4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als beide Monate dauert, wird nach Einschätzung Ihrer Partei die Verzögerung andauern, ohne dass die anderen Parteien Schadensersatz leisten müssen.
5. Da der Nutzer für die zeitliche Verzögerung des höheren Endergebnisses verantwortlich ist, ist es wichtig, die gleichen Ergebnisse zu erhalten, und die Ergebnisse werden vom Nutzer berücksichtigt. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass Sie das Recht haben, es zu erhalten. Der Verbraucher ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um eine gesonderte Vereinbarung. (Siehe auch: Artikelweise Erklärung unter 11).

Artikel 19 STREITIGKEITEN
1. Da der Gerichtshof auch für das Berufungsgericht zuständig ist, ist auch dieser für dieses zuständig. Der Nutzer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem zstandändigen Gericht nach dem Gesetz vorzulegen. (Siehe auch: Artikelweise Erklärung unter 12).

Artikel 20 ANWENDBARES RECHT
1. Für alle Geschäfte zwischen dem Nutzer und dem Händler gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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